Hauptamtliche Betreuer können z. B. angestellte Mitarbeiter von Betreuungsvereinen sein. Diese sind für die Koordination, Supervision, Schulung, Fortbildung und Qualifizierung ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verantwortlich. Vereinsbetreuer können eine Betreuung nur mit Einwilligung des Vereins übernehmen.
Folgende Betreuungsvereine gibt es in Köln und im Rhein-Sieg-Kreis:
Köln:
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Köln e. V.
- Caritasverband für die Stadt Köln e. V.
- Diakonie Betreuungsverein Köln und Region e. V.
- Sozialdienst Katholischer Frauen e. V. Köln
- Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Köln
Rhein-Sieg-Kreis:
- Betreuungsverein im Rhein-Sieg-Kreis e. V. (Arbeiter-Samariter-Bund)
- Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt
- Betreuungsverein des Diakonischen Werkes
- Betreuungsverein des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V.
- SKM – Katholischer Verein für soziale Dienste im Rhein-Sieg-Kreis e.V.
Darüber hinaus nehmen auch Mitarbeiter von Betreuungsbehörden oder selbständige Berufsbetreuer Betreuungsaufgaben wahr. Dazu gehören auch Rechtsanwälte.
Für alle Berufsbetreuer gilt, dass sie eine geeignete Qualifikation haben und in der Lage sein müssen, die Betroffenen im erforderlichen Maß zu betreuen.