Alles, was Recht ist … rechtliche Betreuung
Ich führe rechtliche Betreuungen nach §§ 1896 ff. BGB als Berufsbetreuer. Gerne beantworte ich Ihnen dazu Fragen, helfe Ihnen bei der Beantragung einer rechtlichen Betreuung und begleite Sie als Berufsbetreuer in den für Sie wichtigen Bereichen (Aufgabenkreise).
Mein Ansatz bei der Begleitung von mir betreuter Klienten folgt dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“. Schließlich ist eine rechtliche Betreuung nur auf Zeit angelegt und steht meinen Klienten beratend und unterstützend nur solange zur Seite, wie sie sie benötigen. Dabei stellt der persönliche Kontakt zu meinen Klienten eine grundlegende Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit dar.
Mit meinen mehrjährigen Berufserfahrungen im Bereich der rechtlichen Betreuungen, als Erzieher und Diplom Pädagoge, Coach, Berater (Familienberatung, Organisations- und Personalentwicklung) und Trainer verfüge ich über das entsprechende Potenzial professionelle Hilfen anzubieten.
Gibt es eine Alternative zur rechtlichen Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung lässt sich oftmals dadurch vermeiden, wenn der zu Betreuende rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt hat. Mit dieser Vorsorgevollmacht wird für den Fall, dass ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst angemessen regeln kann, ein Familienangehöriger oder ein anderer ihm nahe stehender Mensch mit Handlungsvollmachten ausgestattet. Mit diesen Handlungsvollmachten ist der Bevollmächtigte in der Lage für den Vollmachtgeber Rechtsgeschäfte wahrzunehmen.
Gerne informiere ich Sie auch zu Themen der Vorsorgevollmachten, Patienten- oder Betreuungsverfügungen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.